Grundlegende Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen NRW

Leben und Lernen mit einer Sehbeeinträchtigung und Blindheit bedarf neben dem Erwerb der Inhalte der einzelnen Schulfächer weitaus mehr Kompetenzen und erfordert daher erweiterte Bildungspläne für diese Schüler*innen.
Schon in den 1970iger Jahren sind diese spezifischen Bedarfe in den USA im ECC (Expanded Core Curriculum) ermittelt und festgehalten worden. In Deutschland wird sich seit Anfang der 90iger Jahre in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik damit auseinandergesetzt und der Erwerb dieser Kompetenzen als grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an gesellschaftlichen und hier insbesondere an Bildungsprozessen anerkannt. Die Anwendung und Umsetzung der spezifischen Kompetenzen „Sehen“ bieten außerdem einen Standard für die Bedarfe bei der Bildung unserer Schüler*innen unabhängig vom Förderort.
Der Wunsch, diese besonderen Kompetenzen zu konkretisieren und festzuhalten, war an vielen Förderschulen Sehen in Nordrhein-Westfalen weit verbreitet. Der Qualitätszirkel „Erweitertes Curriculum Sehen NRW“ hat dazu "Grundlegende Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen NRW" erarbeitet, die auf dieser Seite zum Download bereitstehen.
Laut Beschluss der Fachkonferenz der Schulleitungen der Förderschulen Sehen NRW haben sich die Schulleitungen freiwillig dazu selbstverpflichtet, dass dieses Werk landesweit verbindlich für die Beschulung von Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen gilt. Durch diese landesweite Verbindlichkeit wird ein gemeinsamer Standard sichergestellt.