Protokoll der Landesversammlung VBS-Niedersachsen-Bremen vom 23.09.2025 von 16:30 bis 18:30 Uhr im LBZB Hannover
Anwesende:
Landesvorstand: C. Proske, B. Trissia, F. Mai,
Protokoll: K. Görlich
Referenten: Frau Hecht, Herr Korff
Top 1: Vortrag von Frau Hecht: MiYOSMART: Das intelligente Myopie-Management für Kinder
Top 2: Vortrag von Herrn Korff: Schulsporttaulgiche Brillen
Top 3: Protokoll der letzten Landesversammlung vom 14.09.2023
Das Protokoll der Landesversammlung vom 14.09.2023 wurde einstimmig genehmigt.
Top 4: Anträge
Es liegen keine Anträge vor.
Top 5: Abstimmung über die neue Landesverordnung des VBS Niedersachsen/Bremen
§ 1 Name und Sitz
1. Der Landesverband Niedersachsen/Bremen ist eine unselbständige Untergliederung des „Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS)“.
2. Die Führung der Geschäfte erfolgt vom Wohn- oder Dienstort des/der Landesvorsitzenden aus.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Zweck und Aufgaben entsprechen denen der Satzung des VBS, insbesondere §2.
2. Der Landesverband vertritt den VBS in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen
§ 3 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im VBS einschließlich Aufnahme, Austritt und Ausschluss wird durch die Satzung des VBS (§3, 4 der Satzung) geregelt.
2. Mitglieder des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen sind alle VBS – Mitglieder, die in Niedersachsen und/oder Bremen beruflich tätig sind oder ihren Wohnsitz haben. Fallen Wohnsitz und Dienstort auseinander, so entscheidet der Dienstort.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge neben dem VBS-Mitgliedsbeitrag (§5 der Satzung) werden nicht erhoben.
§ 5 Landesversammlung (LV)
1. Die Landesversammlung ist das höchste Organ im Landesverband. Ihr gehören die VBS-Mitglieder (gemäß §3 dieser Ordnung) mit Wahl- und Stimmrecht an. Nichtmitglieder können ohne Stimmrecht (mit beratender Stimme) teilnehmen. Die Landesversammlung kann auf Antrag eines Mitglieds beschließen, dass bei einem oder mehreren Tagesordnungspunkten Nichtmitglieder ausgeschlossen werden. Hierfür muss ¼ der anwesenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen.
2. Landesversammlungen finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Eine außerordentliche LV ist einzuberufen, wenn der Landesvorstand dies beschließt oder ein Zehntel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
3. Landesversammlungen können entweder als Präsenzversammlung oder als Online- bzw. Hybrid-Versammlung durchgeführt werden. Es gelten analog die Regelungen der Satzung des VBS (§7, 5).
4. Der/Die Landesvorsitzende beruft die LV auf geeigneter Weise schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung spätestens sechs Wochen vorher ein.
5. Anträge zur Beschlussfassung oder Beratung sind schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der LV bei dem/bei der Landesvorsitzenden einzureichen. Über die Aufnahme später eingehender Anträge entscheidet die LV mit einfacher Mehrheit.
6. Die LV nimmt folgende Aufgaben wahr:
a) Entgegennahme des Berichtes des Landesvorstandes über die Verbandsarbeit seit der letzten LV und des Berichtes der Kassenverwalterin / des Kassenverwalters (einschließlich der Information über die erfolgte Kassenprüfung durch die Kassenprüferin / den Kassenprüfer des VBS);
b) Entlastung des Landesvorstandes;
c) Wahl des Landesvorstandes;
d) Beschlüsse über Anträge;
e) Beschlüsse über Finanzfragen;
7. Jede ordnungsmäßig einberufene LV ist beschlussfähig. Sie wählt und beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
8. Über die LV ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern zeitnah zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Landesvorstand
1. Der Landesvorstand besteht i. d. R. aus der/dem Landesvorsitzenden, der/dem Stellvertreter/in, der/dem Schriftführer/in, der/dem Kassenverwalter/in sowie bis zu drei Beisitzenden
2. Bei der Wahl des Landesvorstandes ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass beide Bundesländer sowie die Bereiche „Blindheit“, Sehbeeinträchtigung“ und Hör-Sehbeeinträchtigung“ vertreten sind.
3. Die Amtszeit beträgt maximal fünf Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
4. Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte des LV.
5. Scheidet ein Landesvorstandsmitglied vor Beendigung der Amtszeit aus, kann der verbleibende Landesvorstand eine kommissarische Vertreterin/einen kommissarischen Vertreter bis zur nächsten LV berufen.
Die neue Landesverordnung des VBS Niedersachsen/Bremen wurde mit einer Enthaltung angenommen.
Top 6: Bericht der Kassenwartin
Die Kassenwartin Bettina Trissia stellt die Saldo der Jahre 2023-2025 vor.
Das Konto weist keine Fehlbeträge auf.
Die Kassenwartin wurde durch die Mitglieder entlastet.
Top 7: Bericht des Landesvorstandes
1) Handreichungen Mobiler Dienst Sehen
3) Austausch mit Präsidenten des LS
5) Stellungnahmen zu unterschiedlichen Erlassentwürfen verfasst
6) Eine Umfrage ist in Vorbereitung
7) Verwaltungsratssitzung des VBS (03/2025
9) Regelmäßiger Austausch mit anderen Verbänden
10) Regelmäßige Vorstandssitzungen in Präsenz oder digital
11) Beständiger Austausch per E-Mail und telefonisch
Top 8: Entlastung des Landesvorstandes
Der Vorstand wurde entlastet.
Top 9: Verschiedenes
-
Top 10: Neuwahl des Landesvorstandes
Der neue Landesvorstand Niedersachsen/Bremen wurde einstimmig gewählt.
Neuer Landesvorstand Niedersachsen/Bremen besteht aus:
Vorsitzender: Claas Proske; 11Ja Stimmen, 1 Enthaltung
Kassenwartin: Bettina Trissia; 11 Ja Stimmen, 1 Enthaltung
Schriftführerin: Katja Görlich; einstimmig angenommen
Beisitzerin: Franziska Mai; einstimmig angenommenBeisitzerin: Sonja Bartsch; einstimmig angenommen
Hr. Proske beendet die LV um 18:30 Uhr.
Landesvorstand: C. Proske, B. Trissia, F. Mai,
Protokoll: K. Görlich
Referenten: Frau Hecht, Herr Korff
Top 1: Vortrag von Frau Hecht: MiYOSMART: Das intelligente Myopie-Management für Kinder
Top 2: Vortrag von Herrn Korff: Schulsporttaulgiche Brillen
Top 3: Protokoll der letzten Landesversammlung vom 14.09.2023
Das Protokoll der Landesversammlung vom 14.09.2023 wurde einstimmig genehmigt.
Top 4: Anträge
Es liegen keine Anträge vor.
Top 5: Abstimmung über die neue Landesverordnung des VBS Niedersachsen/Bremen
§ 1 Name und Sitz
1. Der Landesverband Niedersachsen/Bremen ist eine unselbständige Untergliederung des „Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS)“.
2. Die Führung der Geschäfte erfolgt vom Wohn- oder Dienstort des/der Landesvorsitzenden aus.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Zweck und Aufgaben entsprechen denen der Satzung des VBS, insbesondere §2.
2. Der Landesverband vertritt den VBS in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen
§ 3 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im VBS einschließlich Aufnahme, Austritt und Ausschluss wird durch die Satzung des VBS (§3, 4 der Satzung) geregelt.
2. Mitglieder des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen sind alle VBS – Mitglieder, die in Niedersachsen und/oder Bremen beruflich tätig sind oder ihren Wohnsitz haben. Fallen Wohnsitz und Dienstort auseinander, so entscheidet der Dienstort.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge neben dem VBS-Mitgliedsbeitrag (§5 der Satzung) werden nicht erhoben.
§ 5 Landesversammlung (LV)
1. Die Landesversammlung ist das höchste Organ im Landesverband. Ihr gehören die VBS-Mitglieder (gemäß §3 dieser Ordnung) mit Wahl- und Stimmrecht an. Nichtmitglieder können ohne Stimmrecht (mit beratender Stimme) teilnehmen. Die Landesversammlung kann auf Antrag eines Mitglieds beschließen, dass bei einem oder mehreren Tagesordnungspunkten Nichtmitglieder ausgeschlossen werden. Hierfür muss ¼ der anwesenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen.
2. Landesversammlungen finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Eine außerordentliche LV ist einzuberufen, wenn der Landesvorstand dies beschließt oder ein Zehntel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
3. Landesversammlungen können entweder als Präsenzversammlung oder als Online- bzw. Hybrid-Versammlung durchgeführt werden. Es gelten analog die Regelungen der Satzung des VBS (§7, 5).
4. Der/Die Landesvorsitzende beruft die LV auf geeigneter Weise schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung spätestens sechs Wochen vorher ein.
5. Anträge zur Beschlussfassung oder Beratung sind schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der LV bei dem/bei der Landesvorsitzenden einzureichen. Über die Aufnahme später eingehender Anträge entscheidet die LV mit einfacher Mehrheit.
6. Die LV nimmt folgende Aufgaben wahr:
a) Entgegennahme des Berichtes des Landesvorstandes über die Verbandsarbeit seit der letzten LV und des Berichtes der Kassenverwalterin / des Kassenverwalters (einschließlich der Information über die erfolgte Kassenprüfung durch die Kassenprüferin / den Kassenprüfer des VBS);
b) Entlastung des Landesvorstandes;
c) Wahl des Landesvorstandes;
d) Beschlüsse über Anträge;
e) Beschlüsse über Finanzfragen;
7. Jede ordnungsmäßig einberufene LV ist beschlussfähig. Sie wählt und beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
8. Über die LV ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern zeitnah zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Landesvorstand
1. Der Landesvorstand besteht i. d. R. aus der/dem Landesvorsitzenden, der/dem Stellvertreter/in, der/dem Schriftführer/in, der/dem Kassenverwalter/in sowie bis zu drei Beisitzenden
2. Bei der Wahl des Landesvorstandes ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass beide Bundesländer sowie die Bereiche „Blindheit“, Sehbeeinträchtigung“ und Hör-Sehbeeinträchtigung“ vertreten sind.
3. Die Amtszeit beträgt maximal fünf Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
4. Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte des LV.
5. Scheidet ein Landesvorstandsmitglied vor Beendigung der Amtszeit aus, kann der verbleibende Landesvorstand eine kommissarische Vertreterin/einen kommissarischen Vertreter bis zur nächsten LV berufen.
Die neue Landesverordnung des VBS Niedersachsen/Bremen wurde mit einer Enthaltung angenommen.
Top 6: Bericht der Kassenwartin
Die Kassenwartin Bettina Trissia stellt die Saldo der Jahre 2023-2025 vor.
Das Konto weist keine Fehlbeträge auf.
Die Kassenwartin wurde durch die Mitglieder entlastet.
Top 7: Bericht des Landesvorstandes
1) Handreichungen Mobiler Dienst Sehen
- Abschlussveranstaltung November 2024
- Veröffentlichung der Handreichungen für Mobile Dienste körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Sehen
- Flyer vom MK zur sonderpädagogischen Beratung durch Mobile Dienste
- Erstellung von Handreichungen
- Mangelnde Ressourcen an Förderschullehrkräften Sehen
- Möglichkeiten der Qualifizierung
3) Austausch mit Präsidenten des LS
- Projektgruppe im Rahmen Zukunftsoffensive Inklusion
- VBS beteiligt bei Fragen zur Ausbildung und Qualifizierung
5) Stellungnahmen zu unterschiedlichen Erlassentwürfen verfasst
6) Eine Umfrage ist in Vorbereitung
7) Verwaltungsratssitzung des VBS (03/2025
- Anfrage nach hybriden Teilnahmemöglichkeiten bei AG-Veranstaltungen
- Bundeslandübergreifende Veranstaltungen
- Printaufschlag von 8 € für Zeitschrift blind-sehbehindert
- Anschreiben auskömmliche Rahmenbedingungen MOD Sehen in allen Bundesländern verschickt
- VBS Kongress 2028 in Würzburg vom 31.07.-04.08.
- Social Media – Neugestaltung der Homepage, neues Logo, Instagram
- Beiträge weiterhin erwünscht
9) Regelmäßiger Austausch mit anderen Verbänden
10) Regelmäßige Vorstandssitzungen in Präsenz oder digital
11) Beständiger Austausch per E-Mail und telefonisch
Top 8: Entlastung des Landesvorstandes
Der Vorstand wurde entlastet.
Top 9: Verschiedenes
-
Top 10: Neuwahl des Landesvorstandes
Der neue Landesvorstand Niedersachsen/Bremen wurde einstimmig gewählt.
Neuer Landesvorstand Niedersachsen/Bremen besteht aus:
Vorsitzender: Claas Proske; 11Ja Stimmen, 1 Enthaltung
Kassenwartin: Bettina Trissia; 11 Ja Stimmen, 1 Enthaltung
Schriftführerin: Katja Görlich; einstimmig angenommen
Beisitzerin: Franziska Mai; einstimmig angenommenBeisitzerin: Sonja Bartsch; einstimmig angenommen
Hr. Proske beendet die LV um 18:30 Uhr.