Chemnitzer Erklärung des VBS zu aktuellen behindertenpolitischen Vorhaben
Der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS) hat sich als Fachverband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik auch der Aufgabe verschrieben, die Belange blinder und sehbehinderter Menschen, insbesondere in Bildungskontexten, gegenüber den Akteurinnen und Akteuren auf allen Ebenen der Gesellschaft zu vertreten.
Das traditionell jährlich stattfindende Treffen des VBS-Arbeitskreises der Leiterinnen und Leiter der Blinden- und Sehbehindertenbildungseinrichtungen aus der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarländern hat vom 10. bis 12. Mai 2026 in Chemnitz stattgefunden. Auch in diesem Jahr wurde das Treffen zum Anlass genommen, sich über die konkrete sozial- und bildungspolitische Situation von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit auszutauschen.
Mit großer Sorge haben die Mitglieder des Arbeitskreises die aktuellen Gesetzesvorhaben und öffentlichen politischen Debatten zur Situation von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zur Kenntnis genommen.
Der VBS steht – seiner satzungsgemäßen Aufgabe folgend – allen fachlichen Debatten um Bemühungen zur Schärfung eines individuellen, effizienten und zielgerichteten Einsatzes von Ressourcen für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit zur Verfügung. Diese müssen jedoch im Verbund mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung, und deren Verbänden und Selbstvertretungen geführt werden.
Konkret beziehen wir dieses Angebot auf folgende Vorhaben und Initiativen:
Die letzten Jahre und Jahrzehnte haben in vielen Feldern der Teilhabegestaltung große Fortschritte gebracht. Die menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen, die sich aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, haben dabei vielfach als Orientierung gedient und zu einer schrittweisen Abkehr von der Idee der sozialen Gewährung geführt. Dem folgend formulierte Bundespräsident Steinmeier auf dem Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Oktober 2025: „Inklusion ist kein Nice-to-have für gute Zeiten […]. Inklusion ist ein Menschenrecht!“. Demnach kann und sollte auch eine angespannte Haushaltslage in Bund, Ländern und Kommunen Anlass sein, verwaltungstechnische und strukturelle Details zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Diese Situation darf jedoch nicht dazu genutzt werden, grundlegende Rechte, Standards und Errungenschaften auszuhöhlen.
So gibt es zum Beispiel einen politischen und gesellschaftlichen Konsens über die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die notwendigen und möglichen Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit unter diesem Konsens mit gefasst werden. Es wird damit auch der Eindruck erweckt, dass Maßnahmen zur Herstellung barrierefreier Angebote als verzichtbar und unnötig kostentreibend diffamiert werden.
Auch die Verknüpfung von Barrierefreiheit mit dem Konstrukt der „unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung“ führt dazu, Maßnahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dominant als Kostenfaktor zu interpretieren. Diese Fokussierung auf die Kosten vernachlässigt nicht nur die menschenrechtliche Dimension, sie verkennt auch die enormen Chancen, die sich für eine Gesellschaft eröffnen, wenn sie inklusiv aufgestellt ist. So sind zum Beispiel konsequent barrierefreie digitale Publikationen ein Gewinn für alle Lesenden und deren Möglichkeit in der digitalen Welt verfügbare Informationen aufgabengerecht zu nutzen.
Das Recht auf individuelle angemessene Vorkehrungen ist ein zentraler Kerngedanke, der seit Jahrzehnten Maßstab für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ist und dadurch ein Mehr an Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht.
Eine Abkehr, zum Beispiel durch die unkritische Überbetonung der vermeintlichen Effizienzpotentiale von verallgemeinernden Poollösungen und alternativlosen, pauschalen Angebotsmustern, wird in vielen Fällen den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit nicht gerecht. Gerade bei Lernenden mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit besteht der konkrete Bedarf im Angebot und Umgang mit spezifischen digitalen und klassischen Lernmedien. Dies zieht zum Beispiel den Bedarf einer spezifischen Qualifikation einer Schulbegleitung nach sich, die in der Regel nicht bei einer systemischen und poolorientierten Leistungserbringung vorhanden ist.
Abschließend soll nochmals betont werden, dass alle Beteiligten im Handlungsfeld der Bildung von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit den Reformbedarf und auch das Potential bei den Bemühungen um eine Effizienzerhöhung anerkennen. Dies darf aber nicht dazu führen Qualitätsstandards zu senken, Erreichtes in Frage zu stellen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gefährden.
In diesem Zusammenhang bietet der VBS seine Mitarbeit und das Fachwissen im Netzwerk für die weiteren Diskurse im Sinne der Weiterentwicklung inklusiver Strukturen an.
Gesina Wilfert Anne Reichmann
Alexander Remus Patrick Temmesfeld
für den AK der Leiterinnen und Leiter für den VBS-Vorstand
der Blinden- und Sehbehinderten-
bildungseinrichtungen
Chemnitz, 12. Mai 2026
Das traditionell jährlich stattfindende Treffen des VBS-Arbeitskreises der Leiterinnen und Leiter der Blinden- und Sehbehindertenbildungseinrichtungen aus der Bundesrepublik Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarländern hat vom 10. bis 12. Mai 2026 in Chemnitz stattgefunden. Auch in diesem Jahr wurde das Treffen zum Anlass genommen, sich über die konkrete sozial- und bildungspolitische Situation von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit auszutauschen.
Mit großer Sorge haben die Mitglieder des Arbeitskreises die aktuellen Gesetzesvorhaben und öffentlichen politischen Debatten zur Situation von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zur Kenntnis genommen.
Der VBS steht – seiner satzungsgemäßen Aufgabe folgend – allen fachlichen Debatten um Bemühungen zur Schärfung eines individuellen, effizienten und zielgerichteten Einsatzes von Ressourcen für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit zur Verfügung. Diese müssen jedoch im Verbund mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung, und deren Verbänden und Selbstvertretungen geführt werden.
Konkret beziehen wir dieses Angebot auf folgende Vorhaben und Initiativen:
- Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
- Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
Die letzten Jahre und Jahrzehnte haben in vielen Feldern der Teilhabegestaltung große Fortschritte gebracht. Die menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen, die sich aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, haben dabei vielfach als Orientierung gedient und zu einer schrittweisen Abkehr von der Idee der sozialen Gewährung geführt. Dem folgend formulierte Bundespräsident Steinmeier auf dem Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Oktober 2025: „Inklusion ist kein Nice-to-have für gute Zeiten […]. Inklusion ist ein Menschenrecht!“. Demnach kann und sollte auch eine angespannte Haushaltslage in Bund, Ländern und Kommunen Anlass sein, verwaltungstechnische und strukturelle Details zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Diese Situation darf jedoch nicht dazu genutzt werden, grundlegende Rechte, Standards und Errungenschaften auszuhöhlen.
So gibt es zum Beispiel einen politischen und gesellschaftlichen Konsens über die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die notwendigen und möglichen Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit unter diesem Konsens mit gefasst werden. Es wird damit auch der Eindruck erweckt, dass Maßnahmen zur Herstellung barrierefreier Angebote als verzichtbar und unnötig kostentreibend diffamiert werden.
Auch die Verknüpfung von Barrierefreiheit mit dem Konstrukt der „unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung“ führt dazu, Maßnahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dominant als Kostenfaktor zu interpretieren. Diese Fokussierung auf die Kosten vernachlässigt nicht nur die menschenrechtliche Dimension, sie verkennt auch die enormen Chancen, die sich für eine Gesellschaft eröffnen, wenn sie inklusiv aufgestellt ist. So sind zum Beispiel konsequent barrierefreie digitale Publikationen ein Gewinn für alle Lesenden und deren Möglichkeit in der digitalen Welt verfügbare Informationen aufgabengerecht zu nutzen.
Das Recht auf individuelle angemessene Vorkehrungen ist ein zentraler Kerngedanke, der seit Jahrzehnten Maßstab für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ist und dadurch ein Mehr an Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht.
Eine Abkehr, zum Beispiel durch die unkritische Überbetonung der vermeintlichen Effizienzpotentiale von verallgemeinernden Poollösungen und alternativlosen, pauschalen Angebotsmustern, wird in vielen Fällen den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit nicht gerecht. Gerade bei Lernenden mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit besteht der konkrete Bedarf im Angebot und Umgang mit spezifischen digitalen und klassischen Lernmedien. Dies zieht zum Beispiel den Bedarf einer spezifischen Qualifikation einer Schulbegleitung nach sich, die in der Regel nicht bei einer systemischen und poolorientierten Leistungserbringung vorhanden ist.
Abschließend soll nochmals betont werden, dass alle Beteiligten im Handlungsfeld der Bildung von Menschen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit den Reformbedarf und auch das Potential bei den Bemühungen um eine Effizienzerhöhung anerkennen. Dies darf aber nicht dazu führen Qualitätsstandards zu senken, Erreichtes in Frage zu stellen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gefährden.
In diesem Zusammenhang bietet der VBS seine Mitarbeit und das Fachwissen im Netzwerk für die weiteren Diskurse im Sinne der Weiterentwicklung inklusiver Strukturen an.
Gesina Wilfert Anne Reichmann
Alexander Remus Patrick Temmesfeld
für den AK der Leiterinnen und Leiter für den VBS-Vorstand
der Blinden- und Sehbehinderten-
bildungseinrichtungen
Chemnitz, 12. Mai 2026